Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4353
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88 (https://dejure.org/1989,4353)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.1989 - 13 A 2300/88 (https://dejure.org/1989,4353)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 1989 - 13 A 2300/88 (https://dejure.org/1989,4353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 15, 21 SchwbG
    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptfürsorgestelle; Kündigung; Schwerbehinderte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1909
  • DB 1991, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 13 A 2399/87

    Schwerbehindertenrecht - zur drittschützenden Wirkung der Antragsfrist des SchwbG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88
    2)) Vgl. Urteil des Senats vom 25.4.1989 - 13 A 2399/87.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - ).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - <NZA 1987, 566/568>).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

    c) Die Literatur ist der Rechtsprechung des Siebten Senats teilweise gefolgt (KR-Etzel, 3. Aufl., § 21 SchwbG Rz 16 f.; Neubert/Becke, SchwbG , 2. Aufl., § 21 Rz 10; Großmann, GK- SchwbG § 21 Rz 70; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - EzA § 21 SchwbG 1986 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

    Ob hiervon in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme zu machen ist, in denen offenbar wird, dass die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen, vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 -, OVGE 41, 104, und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 -, juris, kann in diesem Fall offenbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

    Ob hiervon in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme zu machen ist, in denen offenbar wird, dass die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen, vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 -, OVGE 41, 104, und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 -, juris, kann in diesem Fall offenbleiben.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94

    Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit

    Dies entspricht auch seinem Sinn und Zweck, der Hauptfürsorgestelle den ohnehin knapp bemessenen Zeitraum von zwei Wochen in vollem Umfang als Entscheidungsfrist zu erhalten und nicht durch das Erfordernis zu schmälern, die Entscheidung innerhalb dieser Frist auch noch bekanntgeben zu müssen (so BAG, Urt. v. 16. März 1983, BAGE 44, 22 = br 1984, 39, 40 zur Zehn-Tage-Frist des § 18 Abs. 3 SchwbG a.F.; ebenso OVG Münster, Urt. v. 5. September 1989, BB 1990, 1909, 1910).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht